Tarifvertrag

Tarifvertrag

Ein Tarifvertrag ist eine Vereinbarung zwischen einer Gewerkschaft und einem Arbeitgeberverband. Eine Gewerkschaft kann fast alle Bereiche der Arbeitsverhältnisse mit dem Abschluss eines Tarifvertrages regeln. Die individuellen Arbeitsverhältnisse werden jedoch nur dann von einem Tarifvertrag erfasst, wenn sie in den Geltungsbereich des Tarifvertrages fallen. Der Arbeitgeber muss also dem Arbeitgeberverband angehören, mit dem der Tarifvertrag geschlossen wurde. Umgekehrt muss ein Arbeitnehmer ebenfalls Mitglied einer Gewerkschaft sein, um in den Genuss der Geltung des von der Gewerkschaft abgeschlossenen Tarifvertrages zu kommen. Manche Tarifverträge werden von der Regierung für allgemeinverbindlich erklärt. Dann gelten sie für alle Arbeitsverhältnisse, die in ihren Regelungsbereich fallen.

 

Tarifverträge regeln insbesondere Lohnfragen, Arbeitszeiten und Urlaubzeiten.

 

Die Regelung des Tarifvertrages gilt auch, wenn nicht ausdrücklich im Arbeitsvertrag darauf Bezug genommen wird und selbst dann, wenn sie dem individuellen Arbeitsvertrag widerspricht. Wurde beispielsweise ein Lohn von 9 Euro pro Stunde vereinbart, sieht der Tarifvertrag aber einen Lohn von 11 Euro pro Stunde vor, dann gilt der tarifvertragliche Lohn. Etwas anderes gilt für übertarifliche Vereinbarungen. Diese werden durch den Tarifvertrag nicht berührt. Zahlt also der Arbeitgeber bereits 12 Euro pro Stunde, dann wird dieser übertarifliche Lohn durch den Tarifvertrag nicht abgesenkt.