Franchiserecht

Franchiserecht

Rechtsanwalt Dr. Prasse übernimmt für Sie die Vertretung in sämtlichen Angelegenheiten im Franchiserecht / Vertriebsrecht.

 

Egal, ob Sie im Dienstleistungsgewerbe tätig sind oder Waren vertreiben, der Vertrieb ist das Kernstück Ihres Unternehmens. Viele Unternehmer haben perfekte Gesellschaftsverträge jedoch Beratungsbedarf bezüglich Ihrer Vertriebsstrukturen. Bedenken Sie als Unternehmer: Sie leben vom Verkauf!

 

Franchise-, Handelsvertreter-, Vertragshändler-, Direkt-, Strukturvertriebs- und Lizenzverträge haben gemeinsam, dass sie ständig an Gesetzesänderungen und neue Tendenzen in der Rechtsprechung angepasst werden müssen. Unsere Mandanten werden auf Neuigkeiten im Vertriebsrecht stets zeitnah informiert.

 

Das Vertriebsrecht bedarf eines Experten, da es sich um einen Querschnitt der Bereiche Allgemeines Vertragsrecht, AGB-Recht, Wettbewerbsrecht, Lizenz-, Marken- und Geschmacksmusterrecht und EU-Kartellrecht handelt. Erforderlich sind zunehmend vertiefte Kenntnisse im E-Commerce-Recht und dem Recht der Informationstechnologie, da das Internet als zusätzlicher Absatzkanal zunehmend genutzt wird. Internationales Recht wird immer wichtiger, da der Vertrieb im Zuge der Globalisierung zunehmend grenzübergreifend organisiert wird.

 

Im Franchiserecht blickt Rechtsanwalt Dr. Christian Prasse auf eine langjährige Erfahrung. Als Verbandsanwalt des Deutschen Franchise-Nehmer Verbandes ist er seit dem Frühjahr 2005 auch 2. Vorsitzender des Deutschen Franchisenehmer-Verbandes mit Hauptsitz in Bonn (www.dfnv.de). Die Verbandstätigkeit kommt Franchisenehmern wie Franchisegebern zu gute, da vielschichtige Verbindungen und Kontakte bestehen.

 

Auch im Handelsvertreterrecht hat Rechtsanwalt Dr. Christian Prasse vertiefte Kenntnisse, die sich in seinem Beitrag „Handelsvertretervertrag“ im Praxishandbuch Vertriebsrecht (Deutscher Anwaltsverlag) niedergeschlagen haben.

 

Wir legen Wert darauf Mandanten vertrauensvoll laufend und dauerhaft zu betreuen. Als wirtschaftlich denkende Juristen ist es unser Ziel, die wirtschaftlichen und kaufmännischen Ziele der Mandanten juristisch umzusetzen, und ihnen optimale Strukturen zu schaffen. Unser Ziel ist es, ihnen juristische Auseinandersetzungen durch sichere Verträge zu ersparen und Ihnen eine sichere Basis für Ihr unternehmerisches Handeln zu bieten.

 

Abgerundet und ergänzt wird das Beratungsangebot durch eine enge Kooperation zu der Steuerberatungskanzlei Hügel & Dr. Röh in Hamburg, die Franchisegeber wie Franchisenehmer schwerpunktmäßig betreut.