Erbrecht
Erbrecht ist nach unserem Verständnis der Oberbegriff, unter welchem wir die rechtlichen Belange Hinterbliebener/von Erbengemeinschaft im Todesfall platzieren.
Unsere Leistungen in diesem Bereich
- Wir beraten und unterstützen Sie bei der Formulierung von Erbverträgen und Testamenten, erforderlichenfalls in Zusammenarbeit mit geeigneten Notariaten.
- Wir beraten und unterstützen Sie im Erbfall bei der Ermittlung Ihrer Erbansprüche, Pflichtteilsansprüche, Vermächtniserfüllungsansprüche und bei deren Realisierung, erforderlichenfalls mit Hilfe der Gerichte.
- Wir nehmen für Sie Testamente in Verwahrung.
- Wir überprüfen und beobachten für Sie Anspruchsfristen.
- Wir übernehmen für Sie im Todesfall die Wahrung aller rechtlicher Belange, um Ihnen die Verarbeitung Ihres Schicksalsschlages zu erleichtern.