Erbrecht

Erbrecht

Erbrecht ist nach unserem Verständnis der Oberbegriff, unter welchem wir die rechtlichen Belange Hinterbliebener/von Erbengemeinschaft im Todesfall platzieren.

 

Unsere Leistungen in diesem Bereich

  • Wir beraten und unterstützen Sie bei der Formulierung von Erbverträgen und Testamenten, erforderlichenfalls in Zusammenarbeit mit geeigneten Notariaten.
  • Wir beraten und unterstützen Sie im Erbfall bei der Ermittlung Ihrer Erbansprüche, Pflichtteilsansprüche, Vermächtniserfüllungsansprüche und bei deren Realisierung, erforderlichenfalls mit Hilfe der Gerichte.
  • Wir nehmen für Sie Testamente in Verwahrung.
  • Wir überprüfen und beobachten für Sie Anspruchsfristen.
  • Wir übernehmen für Sie im Todesfall die Wahrung aller rechtlicher Belange, um Ihnen die Verarbeitung Ihres Schicksalsschlages zu erleichtern.