Testament

Testament

Statistisch gesehen errichtet nur jeder fünfte Bundesbürger ein Testament. In der Praxis wird „der letzte Wille“ meist ohne juristischen Beistand zu Papier gebracht und später noch häufig abgeändert. Doch schon die geringsten Formulierungsfehler verursachen erfahrungsgemäß Streitigkeiten zwischen den Erben. Eine Klärung dauert oft jahrelang und kann im wahrsten Sinne des Wortes ein Vermögen kosten. Dies ist zwar nicht mehr das Problem des Erblassers, doch sollte bedacht werden, dass potenzielle Erben dadurch schnell in finanzielle Schwierigkeiten geraten können.

 

Unser erbrechtlicher Lösungsansatz zu Ihren Fragen der Testamentserrichtung gliedert sich in drei Schritte. Nach einer ausführlichen Sachverhaltsanalyse skizzieren wir eine individuelle Strategie, um im Anschluss daran gezielte Einzelmaßnahmen zu ergreifen.

 

Oft beobachten wir, dass ein juristischer Sachverhalt im Erbrecht neben dem vermeintlichen Hauptproblem früher oder später eine Reihe weiterer Schwierigkeiten mit sich bringt. Genau hier greift jedoch unser „integrierter Beratungsansatz“, der sich neben erbrechtlichen und testamentarischen Fragestellungen besonders mit der individuellen Prophylaxe befasst. Im Ergebnis erzielen wir damit für unsere Mandanten nicht nur langfristige, sondern vor allem auch umfassende Lösungen.