Gesellschaftsrecht

Gesellschaftsrecht

Gesellschaftsrecht ist nach unserem Verständnis der Oberbegriff unter welchem die verschiedensten Formen des wirtschaftlichen Zusammenlebens Platz finden.

 

Unsere Leistungen in diesem Bereich

  • Wir beraten und unterstützen bei der Auswahl sowie bei der Gründung geeigneter Gesellschaften.
  • Wir begleiten den ordnungsgemäßen Betrieb der Gesellschaft durch die Mitwirkung an Gesellschaftsversammlungen, Gesellschaftsbeschlüssen etc.
  • Wir helfen bei Gesellschaftsauseinandersetzungen und bei der rechtlichen Bewertung sowie Realisierung hieraus resultierender Ansprüche.
  • Bereits der Zusammenschluss zweier Personen zur Erreichung eines gemeinsamen Zwecks kann die Gründung einer Gesellschaft mit entsprechenden gesellschaftsrechtlichen Konsequenzen darstellen.
  • Wir helfen Ihnen bei der Gründung von Vereinen und Stiftungen in der Zusammenarbeit mit den hierfür zuständigen Behörden.