Insolvenzrecht

Insolvenzrecht

Nicht immer kann dabei die Insolvenz eines Unternehmers verhindert werden. Aber auch in diesem Falle muss dies nicht das Ende des Unternehmens bedeuten. In bestimmten Fällen kann gerade die Insolvenz der „Befreiungsschlag“ für das Unternehmen sein, weil das Gesetz für den Insolvenzfall entscheidende Sanierungshilfen vorsieht.

 

Wege aus der Insolvenz sind:

  • übertragende Sanierung,
  • Freigabe vom Insolvenzbeschlag oder
  • Insolvenzplan.

 

Aufgrund unserer besonderen Erfahrung im Insolvenzrecht können wir unseren Mandanten in jedem Krisenstadium den „richtigen Weg“ (zurück) zu geordneten Verhältnissen aufzeigen.

 

Geschäftsführer und Gesellschafter beraten wir in der Krise und Insolvenz des Unternehmens bei der Erfüllung ihrer speziellen Pflichten. Im Streitfall unterstützen wir z.B. bei der Abwehr von Ansprüchen des Insolvenzverwalters, des Finanzamtes, der Sozialkassen oder der Gläubiger.

 

Gläubiger von Unternehmen in der Krise unterstützen wir effektiv bei der Sicherung ihrer Ansprüche. Dies beginnt bei der Vertragsgestaltung und Vertragsabwicklung und endet im Ernstfall bei der Durchsetzung von Sicherungsrechten.

 

Dies beginnt vorbeugend bei der Ausgestaltung der rechtlichen Grundlagen eines Unternehmens wie

  • Gesellschaftsverträgen,
  • Beteiligungsverträgen,
  • Finanzierungsverträgen und
  • Liefer- und Belieferungsverträgen.

 

In der Krise

  • analysieren wir die Krisenursachen,
  • entwickeln die Sanierungsstrategie und
  • begleiten deren Umsetzung.