Mutterschutz

Mutterschutz

Das Gesetz zum Mutterschutz regelt das Verhältnis von Arbeitgeber und der Arbeitnehmerin in der Schwangerschaft. Was Sie über Mutterschutz wissen sollten.

 

Alle arbeitenden schwangeren Frauen genießen in der Schwangerschaft besonderen Schutz – den Mutterschutz. Der Gesetzgeber hat alle Kriterien die unter den Mutterschutz fallen im Mutterschutzgesetz (MuSchG) festgehalten. Primär dient das Mutterschutzgesetz dabei, die werdende Mutter und das ungeborene Kind vor Gefahren am Arbeitsplatz zu schützen. Zudem verhindert das Mutterschutzgesetz aber beispielweise auch, dass Arbeitgeber werdenden Müttern wegen der Schwangerschaft kündigen.

 

Über die wichtigsten Punkte zum Thema Mutterschutz berät Sie Herr Rechtsanwalt Schützendübel, wie zum Beispiel:

  • Mutterschutz-Geltungsbereich,
  • die Art des Arbeitsverhältnisses spielt keine Rolle,
  • Mitteilungspflicht der Schwangeren,
  • Nachweis der Schwangerschaft,
  • Schutzfristen vor der Geburt,
  • Schutzfrist nach der Geburt,
  • Beschäftigungsverbot mit ärztlichem Attest,
  • Schutz vor Gefahren – Arbeitsplatz und Arbeitsablauf,
  • Schutz vor Gefahren – verbotene Tätigkeiten.