23 Mrz Kündigung
Posted at 03:59h
in Arbeitsrecht
Bei Kündigungen unterscheidet man zwischen der ordentlichen und der außerordentlichen Kündigung. Während bei der ordentlichen Kündigung die gesetzlichen, tariflichen oder einzelvertraglichen Kündigungsfristen einzuhalten sind, beendet eine außerordentliche Kündigung das Arbeitsverhältnis in der Regel mit sofortiger Wirkung. Unter welchen Voraussetzungen eine Kündigung möglich ist und was zu beachten ist, kann in einem persönlichen Gespräch mit Herrn Rechtsanwalt Schützendübel abgeklärt werden.
Unsere Leistungen in diesem Bereich
- Wir beraten und vertreten Sie in allen Fragen, die mit der Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses zu tun haben, so bei personen-, verhaltensbezogenen und betrieblichen Kündigungen, Änderungskündigungen, Abmahnungen und dergleichen.
- Wir vertreten Sie vor den Arbeitsgerichten in Kündigungsschutzklagen und verhelfen Ihnen z. B. zu einer angemessenen Abfindung.
- Kommt es zu einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses, machen wir Ihre Ansprüche auf ausstehende Gehälter, Urlaubsabgeltung, Zeugniserteilung und Herausgabe von Arbeitspapieren geltend.
Holen Sie rechtzeitig anwaltlichen Rat ein, z. B. bereits dann, wenn Sie zu der Überzeugung gelangt sind, dass Ihr Arbeitgeber Ihre Arbeitsplatzkündigung vorbereitet.