13 Feb Kindesunterhalt Wechselmodell
Posted at 09:06h
in Aktuelles
Zieht das Jugendamt aus dem Verlauf eines sorgerechtlichen Verfahrens die Konsequenz, dass das betroffene Kind aus dem elterlichen Haushalt herausgenommen werden sollte, muss es dafür eine entsprechende gerichtliche Entscheidung herbeiführen und darf das Kind nicht stattdessen eigenmächtig in Obhut nehmen.
Verwaltungsgericht Hannover, Beschluss 13.02.2023, 3 B 446/23.