23 Mrz Kapitalstrafrecht
Es gibt keine gesetzliche Definition des Begriffs „Kapitalstrafrecht“, und die deutschen Wörterbücher geben nur vage Informationen zu dieser Formulierung.
Allgemein wird von Kapitalstrafverfahren gesprochen, wenn eines der klassischen Schwerverbrechen (Mord, Totschlag, Raub usw.) in einem Strafverfahren als Tatvorwurf geführt wird. Dieser Sprachgebrauch wird vermutlich darauf zurückzuführen sein, dass als „Kapitalstrafe“ seit jeher die formale Höchststrafe der strafrechtlichen Sanktionsformen verstanden wird. Entsprechend wird im englischsprachigen Kulturraum „capital punishment“ als Synonym für „death penalty“ (Todesstrafe) verstanden.
In diesem Sinne wären „Kapitalstrafverfahren“ solche Strafverfahren, in denen dem Beschuldigten aufgrund der Art des vorgeworfenen Deliktes die höchstmögliche Strafe droht: nach deutschem Strafrecht die lebenslange Freiheitsstrafe.