13 Mrz Allgemeines Strafrecht
Zum allgemeinen Strafrecht gehören vor allem die aus dem Strafgesetzbuch (StGB) bekannten Delikte. Regelmäßig handelt es sich beispielsweise um Straftaten gegen das Leben, die körperliche Unversehrtheit, die persönliche Freiheit, um Betrug, Diebstahl, Raub oder Urkundenfälschung, Sachbeschädigung, Beleidigung und Falschaussage.
Um den Mandanten in diesen Bereichen optimal und effektiv vertreten zu können, ist es unerlässlich, vertieftes Wissen um die Strafprozessordnung (StPO) anwenden zu können.
Wird ein Familienangehöriger, ein Freund oder Bekannter von der Polizei verhaftet, so können (und sollten) Sie durch sofortige anwaltliche Einschaltung ermöglichen, dass bereits vor der ersten polizeilichen Vernehmung eine erste Beratung des Festgenommenen durch einen Rechtsanwalt erfolgt. Die Strafverfolgungsbehörden gestatten einem Rechtsanwalt den Zugang zum Beschuldigten auch dann, wenn dieser nicht von dem Beschuldigten selbst, sondern von einer Person aus dem sozialen Umfeld des Beschuldigten beauftragt wurde.
Die frühzeitige Einschaltung ist deswegen von großer praktischer Bedeutung, weil der ersten polizeilichen Vernehmung des Beschuldigten gerade in später vor dem Schwurgericht zur Verhandlung stehenden Strafverfahren häufig eine zentrale beweisrechtliche Bedeutung zukommt.
Sparen Sie daher zu Beginn des Verfahrens nicht am falschen Ende Aufwand und Zeit: Fehler im frühen Ermittlungsstadium können für den Festgenommenen zu irreparablen Nachteilen im weiteren Verfahrensverlauf, insbesondere auch im Verfahren über die Fortdauer der Untersuchungshaft, führen.