13 März Arbeitsrecht
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						Arbeitsrecht ist nach unserem Verständnis der Oberbegriff, unter welchem wir die Belange im Arbeitnehmer – Arbeitgeber Verhältnis platzieren.
Unsere Leistungen in diesem Bereich
- Wir befassen uns mit der Fertigung und Gestaltung von Arbeitsverträgen/Tarifverträgen.
 - Wie moderieren außergerichtlich bei auftretenden arbeitsrechtlichen Konflikten.
 - Wir helfen bei der Ermittlung arbeitsrechtlicher Ansprüche (Arbeitszeugnis, Jugendarbeitsschutz, Mutterschutz, Urlaub etc.) und bei deren Realisierung, erforderlichenfalls vor den Arbeitsgerichten.
 - Zur Konfliktminimierung übernehmen wir die notwendigen Maßnahmen zur Beendigung eines Arbeitsverhältnisses.
 - Wir übernehmen die Rechtswahrung im Kündigungsschutzprozess.
 
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