Rechtsanwalt Knut Schützendübel unterstützt Sie mit seinen langjährigen Erfahrungen als Fachanwalt für Familienrecht bei sämtlichen Fragen rund um das Thema Gemeinschaftsauseinandersetzung.
Die Trennung der Eheleute führt zu einer Zäsur zwischen bis dahin gegoltenen finanziellen Absprachen und ihrer neuen Situation. Vielfach stellt sich die Frage nach der künftigen Handhabung gemeinsam eingegangener Verbindlichkeiten (Darlehen, Schulden) und nach der Aufteilung erwirtschafteten gemeinsamen Vermögens (Immobilien, Mobilien, Wertpapiere etc.). Insoweit gilt es, sich rechtzeitig über Vermögensteilungen zu verständigen.