Familienrecht/ Erbrecht
Rechtsanwalt Schützendübel ist aufgrund seiner Spezialkenntnisse auf diesem Gebiet seit 2001 Fachanwalt für Familienrecht. Die Bearbeitung erbrechtlicher Mandate stellt einen weiteren Schwerpunkt seiner anwaltlichen Tätigkeit dar.
Warum zum Fachanwalt ?
Im Allgemeinen sind die Gesetze so formuliert, dass sie möglichst vielseitig verwertbar sind und eine weite Regelungskompetenz haben. Es wäre kaum möglich, für jede Überraschung, die das Leben bietet, eine exakt darauf bezogene gesetzliche Regelung vorzuhalten. Solchen Verallgemeinerungen sind aber dort Grenzen gesetzt, wo eine spezielle Rechtsfrage einer speziellen rechtlichen Antwort bedarf.
Es ist die Pflicht der Fachanwältinnen/Fachanwälte, sich solches Spezialwissen anzueignen, um damit effektive Rechtshilfe leisten zu können.
Die Leistungen der Kanzlei in diesem Bereich
Wir helfen Ihnen bei der Gestaltung von Eheverträgen sowie bei der Gründung eingetragener heterogener wie auch gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften.
Wir informieren Sie über die rechtlichen Folgen der Trennung und begleiten Sie im Ehescheidungsverfahren und in den damit oftmals einhergehenden familienrechtlichen Auseinandersetzungen.
Wir ermitteln Ihre Unterhaltsansprüche/Unterhaltsverpflichtungen und unterstützen Sie bei der Durchsetzung sowie Abwehr.
Wir helfen Ihnen (und Ihrem Kind), auch nach der Trennung Mutter/Vater bleiben zu dürfen.
Schwerpunkte: