Das Jugendarbeitsschutzgesetzes schützt Kinder und Jugendliche vor Überforderung und Gefahren am Ausbildungs- und Arbeitsplatz. Ärztliche Betreuung und ausreichende Freizeit zur Erholung und Entfaltung der Persönlichkeit sollen sichergestellt werden, wie zum Beispiel
- die Arbeitszeit der Jugendlichen,
- Ruhepausen sind einzuhalten,
- Freizeit der Jugendlichen,
- Berufsschulzeit,
- Urlaubsanspruch der Jugendlichen,
- gesundheitliche Betreuung,
- Beschäftigungsbeschränkungen.