Knut Schützendübel
Fachanwalt für Familienrecht
Fachanwalt für Familienrecht
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Warum zum Fachanwalt?
Im Allgemeinen sind die Gesetze so formuliert, dass sie möglichst vielseitig anwendbar sind. Es wäre kaum möglich, für jede Überraschung, die das Leben bietet, eine exakt darauf bezogene gesetzliche Regelung vorzuhalten. Dennoch sind solchen Verallgemeinerungen dort Grenzen gesetzt, wo eine spezielle Rechtsfrage einer speziellen rechtlichen Antwort bedarf. Wer weiß denn schon, dass Unterhalt vom Ehepartner erst ab dem Zeitpunkt verlangt werden kann, in welchem er gefordert wurde?
Es ist die Pflicht der Fachanwältinnen/Fachanwälte, sich solches Spezialwissen anzueignen, um damit effektive Rechtshilfe leisten zu können.
Lebenslauf:
1953
Geboren in Berlin
1960 – 1972
Schulausbildung/Gymnasium/Abitur in Heidelberg
1972 – 1974
Bundeswehr/Luftwaffe/Offizier
1974 – 1981
Studium der Rechtswissenschaften an der Ruprecht-Karls-Universität in Heidelberg mit Zusatzausbildung Internationales Recht an der Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer.
1982 – 1985
Rechtsassessor Rechtsanwaltskanzlei Lachenauer & Kollegen in Heidelberg
1985 – 1986
Juristischer Mitarbeiter Mannheimer Versicherung AG in Mannheim
1986 – 1989
Rechtsanwalt Rechtsanwaltskanzlei Rolf Bossi & Kollegen in München
1989 – 1996
Rechtsanwalt und Sozius Rechtsanwaltskanzlei Dr.Grasmüller & Kollegen in München
1996 – heute
Rechtsanwalt und Inhaber Rechtsanwaltskanzlei Knut Schützendübel in München
Familienrecht/Erbrecht