Miet- Und Pachtrecht
Hierzu gehören die Prüfung, Gestaltung und Verhandlung von Mietverträgen – ob im privat oder gewerblich genutzten Bereich (Wohnraummietrecht, Geschäftsraummietrecht). Wir beraten umfassend bei der Durchführung, Verlängerung und Beendigung von Mietverträgen. Wir überprüfen dabei die Wirksamkeit von Schönheitsreparaturklauseln, klären die Zulässigkeit der Haustierhaltung, machen im Namen des Mieters Mietmängel geltend und überprüfen Nebenkostenabrechnungen.
Für den Vermieter entwerfen wir rechtssichere Mietverträge, unterstützen bei der Durchsetzung des Vermieterpfandrechtes, der Mieterhöhung, der Durchsetzung von Kündigungen oder der Beitreibung offener Mieten oder Betriebskosten. Ebenso übernehmen wir erforderlichenfalls die Prozessführung, sowohl im Zusammenhang mit Kündigungen, rückständigen Mietzahlungen, Sicherheitsverwertungen aber auch Schadensersatzforderungen.