25 Sep Zustimmung zur Vermietung WEG
Posted at 08:55h
in Aktuelles
Harare Sieht die Gemeinschaftsordnung einer Wohnungseigentümergemeinschaft die nur aus wichtigem Grund versagbare Zustimmung der anderen Wohnungseigentümer zu Vermietung einer Wohnung vor, kann diese nicht schon deshalb versagt werden, weil der vermietende Wohnungseigentümer den Mietvertrag auf Anforderung nicht vorlegt.
(BGH Urteil vom 25.09.2020 / V ZR 300/18)