24 Feb Sachmangel Mietobjekt Corona
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http://mademoisailes.com/?kleptoman=le-bon-coin-rencontre-femme-guadeloupe&de0=2e Eine allgemeine Corona bedingte Schließungsanordnung begründet keinen Sachmangel des Mietobjekts, der den Mieter zur Minderung der Miete berechtigt. Es kommt aber grundsätzlich die Unzumutbarkeit der vollständigen Mietzahlung unter dem Gesichtspunkt des Wegfalls der Geschäftsgrundlage in Betracht.
(OLG Karlsruhe Urteil vom 24.02.2021 / 7 U 109/20)